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   BVerwG, 26.06.1968 - V C 145.67   

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BVerwG, 26.06.1968 - V C 145.67 (https://dejure.org/1968,1033)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1968 - V C 145.67 (https://dejure.org/1968,1033)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1968 - V C 145.67 (https://dejure.org/1968,1033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vererblichkeit der Blindehilfe - Bestehen eines Anspruchs auf Leistungen der Sozialhilfe für die Vergangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 79
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 162.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1968 - V C 145.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil BVerwGE 25, 23 ausgesprochen, daß die Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht vererblich ist.
  • BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66

    Nachbewilligung von Fürsorgeunterstützung - Gewährung von Hilfe für die

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1968 - V C 145.67
    Dieser Grundsatz erleidet nur mit Rücksicht auf den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz eine Einschränkung (dazu insbesondere Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG V C 0193.66 -).
  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

    Ein solcher Anspruch ist grundsätzlich auch nicht nach § 58 SGB-AT vererblich, selbst dann nicht, wenn er noch vor dem Tode des Pflegebedürftigen rechtshängig geworden war (Fortführung von BVerwGE 25, 23 und Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG V C 145.67 - FEVS 16, 201).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits hinsichtlich der Blindenhilfe und der Eingliederungshilfe entschieden, daß eine Rechtsnachfolge kraft Erbganges (regelmäßig) nicht stattfindet (BVerwGE 25, 23 und Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 145.67 - FEVS 16, 201).

    Die Überlegungen zur Effektivität des Rechtsschutzes, vermöge deren der Hilfesuchende so behandelt wird, wie wenn alsbald nach Bekanntwerden des Hilfefalles - spätestens im Zeitpunkt der Antragstellung - eine Entscheidung ergangen wäre, führen in diesem Fall nicht weiter, weil es nicht (mehr) um die Frage des rechtzeitigen Einsetzens der Sozialhilfe, sondern um die anders gelagerte Frage geht, daß nach dem Tode des Hilfesuchenden die Leistungen der Sozialhilfe nicht mehr ihrem Zweck entsprechend erbracht werden können (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 145.67 - FEVS 16, 201 [202]).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - L 23 SO 176/19

    Der Anspruch auf Blindenhilfe ist als höchstpersönlicher Anspruch nicht

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem in der oben zitierten Entscheidung vom 5. Mai 1994 (5 C 43/91) - der sich das Bundessozialgericht angeschlossen hat - an seine Entscheidung vom 10. Mai 1979 (V C 79.77) angeknüpft, mit der es seine durch die Entscheidungen vom 31. August 1966 (V C 162.65) und 26. Juni 1968 (V C 145.67) entwickelte Rechtsprechung (unter anderem zur Vererblichkeit der Blindenhilfe) fortgeführt hat.

    Sie dient vielmehr der Überwindung einer bestimmten Notsituation (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1967, V C 71.67; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1968, V C 145.67; BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1979, V C 79.77), so dass ihr Zweck nach dem Tod des Leistungsberechtigten nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Bauer, in: Mergler/Zink, SGB XII, Lsbl., § 72 Rn. 34; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2018, L 7 SO 4189/16).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - L 23 SO 179/19
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem in der oben zitierten Entscheidung vom 5. Mai 1994 (5 C 43/91) - der sich das Bundessozialgericht angeschlossen hat - an seine Entscheidung vom 10. Mai 1979 (V C 79.77) angeknüpft, mit der es seine durch die Entscheidungen vom 31. August 1966 (V C 162.65) und 26. Juni 1968 (V C 145.67) entwickelte Rechtsprechung (unter anderem zur Vererblichkeit der Blindenhilfe) fortgeführt hat.

    Sie dient vielmehr der Überwindung einer bestimmten Notsituation (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1967, V C 71.67; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1968, V C 145.67; BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1979, V C 79.77), so dass ihr Zweck nach dem Tod des Leistungsberechtigten nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Bauer, in: Mergler/Zink, SGB XII, Lsbl., § 72 Rn. 34; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2018, L 7 SO 4189/16).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1988 - 6 S 2157/88

    Kostenübernahme gegenüber einem Heimträger

    Es liegt hier auch keiner der Ausnahmefälle vor, in welchen die Rechtsprechung Ansprüche der Sozialhilfe für vererblich angesehen hat, nämlich wenn der Hilfeträger säumig ist oder den Anspruch treuwidrig vereitelt (BVerwG, Urteile vom 26.06.1968, FEVS 16, 201, vom 10.05.1979, a.a.O., und vom 15.12.1983, BVerwGE 68, 285; Senatsurteile vom 13.01.1988 und 30.03.1988, jeweils a.a.O.).
  • BVerwG, 17.07.1979 - 5 B 106.78

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fehlens einer Versicherung der

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (BVerwGE 25, 23 und Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 145.67 - FEVS 16, 201) am 10. Mai 1979 (BVerwG 5 C 79.77) entschieden.
  • BVerwG, 04.02.1970 - V C 79.69

    Vererblichkeit, Kriegsopferfürsorge

    Indessen braucht im vorliegenden Falle auf die damit zusammenhängenden Fragen (dazu Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG V C 145.67 - [FEVS 16, 201]) nicht eingegangen zu werden.
  • BVerwG, 03.06.1969 - V B 26.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vererblichkeit von

    Die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. November 1968 wird zugelassen, weil im Revisionsverfahren eine Klärung der grundsätzlichen Frage erwartet werden kann, ob im Bereiche der Kriegsopferfürsorge - ebenso wie im Bereich der Sozialhilfe (dazu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 1966 - BVerwG V C 162.65 - [BVerwGE 25, 23] und vom 26. Juni 1968 - BVerwG V C 145.67 -) - von der Unvererblichkeit der Ansprüche auf Hilfe auszugehen ist.
  • BVerwG, 03.07.1968 - V B 89.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind der Anspruch auf Blindenhilfe und der Anspruch auf Eingliederungshilfe nicht vererblich (BVerwGE 25, 23 und Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG V C 145.67 -).
  • SG Lüneburg, 11.02.2009 - S 32 SO 121/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits hinsichtlich der Blindenhilfe und der Eingliederungshilfe entschieden, daß eine Rechtsnachfolge kraft Erbganges (regelmäßig) nicht stattfindet (BVerwGE 25, 23 und Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 145.67 - FEVS 16, 201).
  • BVerwG, 26.01.1973 - V ER 200.73

    Anspruch auf Hilfe zur Pflege - Hilfe zum Lebensunterhalt

    In seinen Urteilen vom 31. August 1966 (BVerwGE 25, 23 [BVerwG 31.08.1966 - V C 162/65]) und vom 26. Juni 1968 - BVerwG V C 145.67 - hat es zwar ausgeführt, daß ausnahmsweise Vererblichkeit dann angenommen werden könne, wenn der Anspruch auf Sozialhilfe offenkundig bestanden habe, und sich der Hilfesuchende mit Rücksicht auf diese Offenkundigkeit auch in seinen wirtschaftlichen Dispositionen auf die Zuerkennung des Anspruchs habe verlassen können.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2007 - L 8 B 24/07
  • BVerwG, 09.02.1979 - 5 ER 225.78

    Rechtsmittel

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